Illegaler Welpenhandel
Das harte Geschäft mit niedlichen Rassehunden
Der illegale Welpenhandel ist ein hartes und leidvolles Geschäft. Die Hundewelpen werden unter tierschutzwidrigen Bedingungen, meist in Osteuropa, gezüchtet, illegal importiert und an unwissende Käufer übergeben.
Wir haben unsere Tierschutz-Experten Heike Weber und Mike Ruckelshaus gefragt, wie der illegale Welpenhandel eingedämmt werden kann und was eigentlich mit den Rassewelpen passiert, wenn sie beim illegalen Transport entdeckt und beschlagnahmt werden.
TASSO: Warum gibt es den illegalen Welpenhandel und warum boomt er seit Jahren?
Mike Ruckelshaus (MR): Die Gewinne aus dem illegalen Welpenhandel sind astronomisch, das Risiko, geschnappt zu werden, ist für die Welpendealer dagegen verschwindend gering. Harte Strafen oder restriktive Sanktionen müssen die Täter ebenfalls nicht befürchten. Gleichzeitig wird die Nachfrage durch Menschen befeuert, die ihre „Geiz ist geil-Mentalität“ auch auf den Kauf eines vierbeinigen Freundes projizieren, trotz aller Warnungen und Aufklärungsarbeit seitens der Tierschutzverbände.
Heike Weber (HW): Ja, genau. Es ist immer mehr zu beobachten, dass Tiere als „Impulskäufe“ angeschafft werden, sprich: die Interessenten möchten keine lange Wartezeiten in Kauf nehmen oder Kennenlernphasen durchlaufen, bevor ein Tier bei ihnen einziehen kann. „Es muss ein Tier her und zwar sofort“ ist auch oft der Grund, auf dubiose Anzeigen zu reagieren, was natürlich den Handel immer weiter befeuert.
Warum ist der illegale Welpenhandel ein Problem – für die Tiere, für den Halter und für den Tierschutz? Und wie tragen Online-Plattformen dazu bei?
MR: Die Welpen sind meist ungeimpft und krank und werden viel zu früh der Mutter entrissen, was Auswirkungen auf das Immunsystem und Defizite in der Sozialisierung zur Folge hat. Viele Welpen sterben qualvoll an Infektionskrankheiten, wie Staupe oder Parvovirose. Für die Käufer hat dies in der Regel Tierarztkosten in vierstelliger Höhe zur Folge.
Die Elterntiere werden in den Herkunftsländern unter tierschutzwidrigsten Bedingungen in schäbigen, dunklen Verschlägen gehalten, die Hündinnen als Gebärmaschinen missbraucht und erhalten weder Impfungen oder tiermedizinische Versorgung noch ausreichend und artgemäßes Futter. Hier zählt nur der größtmögliche Profit. Darüber hinaus besteht durch den illegalen Welpenhandel die Gefahr der Einschleppung der Tollwut nach Deutschland.
Online-Plattformen bieten den Welpendealern die Möglichkeit, anonym ihre Welpen anzubieten, ohne dass Name und Adresse des Anbieters verifiziert werden. Daher fordern wir ein Verbot des Online-Handels mit Wirbeltieren.
HW: Für den Tierschutz bringt der Welpenhandel auch große Probleme. In meiner aktiven Zeit im Tierheim haben mein Team und ich etliche Tiere aus illegalen Transporten aufgenommen, gepflegt und vermittelt, teilweise 92 Welpen auf einen Schlag, was ein Kraftakt ist – personell wie finanziell – den Tierheime so eigentlich nicht tragen können. Nicht selten waren die Tiere so krank, dass sie uns trotz intensivmedizinischer Behandlung unter den Händen weggestorben sind.
Selbst wenn die Welpen den Transport, die Zeit im Tierheim oder die Anfangszeit bei neuen Tierhaltern weitestgehend unbeschadet überstehen sollten, darf man niemals das Leid der Muttertiere vergessen. Diese verbringen ihr gesamtes meist sehr kurzes Leben als Gebärmaschinen unter widrigsten Bedingungen. Der Welpenhandel ist rein auf Profit ausgelegt und das Tierleben an sich ist den Händlern nichts wert. Solange die Nachfrage anhält, wird „nachproduziert“.
Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Welpe nach Deutschland überhaupt einreisen darf?
MR: Welpen, die aus dem Ausland nach Deutschland verbracht werden, müssen über einen gültigen Tollwut-Impfschutz verfügen. Da eine Tollwutimpfung erst im Alter von 12 Wochen erfolgen kann und es 3 Wochen dauert, bis die Impfung wirksam ist, dürfen Welpen erst mit Ablauf der 15. Lebenswoche nach Deutschland eingeführt werden. Welpen, die jünger sind und hier angeboten werden, wurden illegal nach Deutschland verbracht. Darüber hinaus benötigen Händler, die Welpen aus dem Ausland nach Deutschland verbringen eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz.
Und wie kann der illegale Handel gestoppt werden?
MR: Eine wirksame Maßnahme zur Eindämmung des Welpenhandels, ist die Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde. Die Bundesregierung hat diese Pflicht im Koalitionsvertrag vorgesehen. Ferner plant die Bundesregierung Restriktionen beim Onlinehandel mit Wirbeltieren. So soll zum Beispiel eine Verifizierung der Anbieter eingeführt werden. Die Frage ist allerdings ob und wann diese Gesetzesvorhaben in Kraft treten werden.
HW: Ich denke ein guter erster Schritt wäre mit mehr Kontrollen und konsequenteren und härteren Strafen bei gestoppten Transporten getan. Die Händler kommen meist mit einer geringen Geldstrafe davon – wenn sie überhaupt belangt werden. Die Strafen sind aber in der Regel so niedrig angesetzt, dass die Händler diese bereits einkalkulieren und mit der nächsten Fuhre Welpen meist wieder ausgleichen können.
Es gibt immer wieder Meldungen über beschlagnahmte Welpen. Doch was passiert mit diesen Tieren danach? Heike, welche Erfahrungen hast du während deiner Zeit im Tierheim gemacht?
HW: Mein Team und ich haben während meiner aktiven Zeit im Tierheim etliche Welpen aus sichergestellten Transporten aufgenommen. Das Prozedere läuft immer sehr ähnlich ab: Meist wird ein Transport auf der Autobahn von der Polizei gestoppt und dann muss alles ganz schnell gehen. Die Tiere müssen noch vor Ort begutachtet werden, die Sicherstellung kann nur von Amtswegen erfolgen, das heißt, es muss ein Verstoß gegen geltende Gesetze festgestellt werden. Die sichergestellten Tiere müssen dann in einem Tierheim untergebracht werden und wegen des unbekannten Krankheitsstatus zunächst in Quarantäne. Da die Tiere meist in der sogenannten Immunologischen Lücke transportiert werden – sprich das Immunsystem erhält keine Antikörper mehr durch die Muttermilch und ist noch nicht durch eine Impfung geschützt – sind die Tiere besonders krankheitsanfällig. Es gilt, einen stabilen Keimstatus (also eine gleichbleibende Umgebung) für die Tiere zu schaffen, bis das Immunsystem stabil genug ist, auf Keime aus der Umwelt adäquat zu reagieren beziehungsweise bis die Tiere einen Impfschutz haben. Dies erfordert oberste Hygienemaßnahmen im Tierheim. Bei uns wurden die Tiere gleich nach Ankunft untersucht, um Alter und Gesundheitsstatus festzuhalten. Die Versorgung und Behandlung dieser Welpen ist oft genug ein Wettlauf mit der Zeit. Wir haben etliche Welpen verloren, was für uns jedes Mal sehr schmerzlich war. Was man bei all dem Kampf nie vergessen darf: die Welpen sind zwar sichergestellt, gehören aber rein rechtlich immer noch dem entsprechenden Welpenhändler. Meine Erfahrung ist, dass die Händler in der Regel nicht freiwillig auf ihre „Ware“ verzichten und meist auf Herausgabe der Tiere klagen. Gewinnt der Händler, müssen die Tiere tatsächlich zurückgegeben werden, sobald sie gesundheitlich stabil und transportfähig sind. Der Händler muss alle im Tierheim entstandenen Kosten begleichen. Verliert der Händler, verbleiben die Tiere im Tierheim und können von dort aus je nach Gesundheitszustand auf die Suche nach einem Zuhause gehen.
Und wie groß sind die Chancen, dass die Welpen ein passendes Zuhause finden bzw. gibt es genügend Interessenten?
HW: Die Nachfrage nach Rassewelpen im Tierheim ist enorm groß und bei unseren aufgenommenen Welpentransporten stand das Telefon ab Tag eins nicht mehr still. Ich möchte hier auch eine Lanze für alle Kollegen im Tierheim brechen: dieser Ansturm kann nicht bewältigt werden! In so einer Ausnahmesituation heißt es „Alle Mann an Deck!“ und die Versorgung der Tiere steht an erster Stelle. Die Vermittlung in ein neues Zuhause erfolgt dann nach einem notwendigen Auswahlverfahren, denn künftige Tierhalter müssen sich immer ihrer Verantwortung bewusst sein – besonders aber, wenn ihr Welpe nicht den besten Start ins Leben hat und man noch nicht alle gesundheitlichen Defizite bei der Vermittlung voraussehen kann. Wir haben „Gott sei Dank“ für alle unsere Welpen jeweils ein gutes Zuhause gefunden und mit einigen neuen Haltern stehe ich heute noch in Kontakt.
Was sollten Halter tun, wenn sie vermuten, einen illegalen Welpen adoptiert zu haben?
MR: In jedem Fall sollte der Welpe einem Tierarzt vorgestellt werden. Bei einem ungeklärten Impfstatus gegen Tollwut müssen Käufer damit rechnen, dass eine Quarantäne für das Tier angeordnet wird. Die Kosten hierfür hat dann der Käufer zu tragen. Weiter ist es möglich, dass der Welpe durch die zu frühe Wegnahme von der Mutter und den Wurfgeschwistern nur unzulänglich sozialisiert wurde und sich dadurch Probleme oder gar Verhaltensauffälligkeiten, spätestens in der juvenilen Phase, zeigen. Der Besuch einer Hundeschule ist in jedem Fall anzuraten.
HW: Auch ich würde dazu raten, dass der erste Gang der neuen Hundebesitzer zum Tierarzt sein sollte. Neben der Tollwutimpfung werden die Tiere dort noch auf Endo- und Ektoparasiten untersucht und behandelt. Ebenso kommt es sehr häufig vor, dass Tiere „fitgespritzt“ werden. Diese Vitamindepots halten für einige Tage an und der eigentliche Gesundheitsstatus zeigt sich erst bei nachlassender Wirkung. Darauf sollte man vorbereitet sein bzw. dem sollte man frühzeitig entgegenwirken.
Was sollten künftige Hundehalter tun, wenn sie unbedingt einen Rassewelpen haben möchten?
MR: Hände weg vom Online-Handel! Man findet bzw. kauft seinen zukünftigen besten Freund nicht mit drei Klicks im Internet! Der erste Weg bei der Anschaffung eines Hundes sollte immer ins Tierheim führen. Auch hier warten Rassehunde und Welpen auf ein verantwortungsvolles Zuhause. Gerade jetzt, bei den horrend steigenden Energie-, Tierarzt- und Futterkosten und der Überfüllung vieler Tierheime durch die vermehrte Abgabe von Hunden, die während der Corona-Krise unüberlegt angeschafft wurden, benötigen unsere Tierheime jegliche Unterstützung und Entlastung.
HW: Natürlich raten wir als Tierschützer immer dazu, dass der erste Weg bei der Suche nach einem tierischen Begleiter ins nächste Tierheim führen sollte. Doch wenn sich zukünftige Besitzer für eine bestimmte Rasse oder auch ganz generell aus verschiedenen Gründen für ein Tier vom Züchter entschieden haben, ist meine Empfehlung immer, auf Seriosität zu achten und auf keinen Fall auf Online-Handel reinzufallen. Ein seriöser Züchter hat in der Regel einen Wurf pro Mutterhündin pro Jahr. Die Würfe werden rechtzeitig ausgeschrieben bzw. bekannt gegeben. Die Auswahl der Interessenten erfolgt persönlich und nach individuellen Kriterien. Hund und Halter müssen in jeder Hinsicht zusammenpassen. Die Welpen können und sollten vor dem Auszug mehrmals besucht werden und die Tiere werden sowohl im Familienverbund als auch mit der Mutterhündin erlebt. Selbstverständlich sind die Tiere bei Auszug alt genug, gechipt, geimpft und entwurmt. Der Züchter hält sicherlich auch nach dem Auszug der Tiere gerne Kontakt mit den neuen Haltern, um Fragen zu beantworten und sicherzugehen, dass es dem Welpen in seinem neuen Zuhause gut geht.
Haustierbestattung
Welche Möglichkeiten haben Tierhalter?
Wenn der tierische Begleiter stirbt, ist das für uns Menschen sehr hart. Meist waren die Tiere jahrelang unsere treuesten Begleiter, engste Freunde und tierische Familienmitglieder. Manchmal geht es ganz plötzlich vorbei. Zu der großen Trauer kommen dann auch Überlegungen, mit denen sich Tierhalter eigentlich noch Zeit lassen wollten: Was soll mit den sterblichen Überresten des Haustieres passieren? Und welche Möglichkeiten gibt es, seinen tierischen Liebling würdevoll zu bestatten? Damit im Ernstfall keine überhasteten und unüberlegten Entscheidungen getroffen werden müssen, die später vielleicht bedauert werden, sollten Tierhalter diese Frage frühzeitig klären. Auch im Hinblick auf die Kosten, die bei einer Bestattung des Tieres entstehen können.
- Haustier im eigenen Garten begraben
- Einäscherung – Tier in Urne mitnehmen
- Letzte Ruhestätte: Tierfriedhof, Friedwald & Co
- Bestattung durch Tierarzt
- Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier
Haustier im eignen Garten begraben
Eine besonders beliebte und schöne Möglichkeit ist die Bestattung des tierischen Freundes im heimischen Garten. „Die gesetzliche Regelung erlaubt es, Haustiere auf einem dem Tierhalter gehörenden Gelände, also im eigenen Garten, zu begraben“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. In der Durchführungsverordnung im „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ sind die weiteren Voraussetzungen zu finden. So zum Beispiel, „... dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit oder einer Seuche gestorben sein darf, zudem darf das Grundstück weder in einem Wasserschutzgebiet noch in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen liegen“, erläutert Ann-Kathrin Fries weiter. Da der Körper des verstorbenen Tieres mit einer ausreichenden, mindestens aber 50 cm starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sein muss, ist es beim heimischen Begräbnis wichtig, die Grube tief genug auszuheben. Einen Meter tief sollte sie schon sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit und Umwelt nicht durch giftige Substanzen gefährdet werden, die bei der Verwesung von Tierkörpern entstehen können. Das Tier auf öffentlichen Grundstücken wie zum Beispiel Felder, Wiesen oder im Wald zu begraben, ist nicht gestattet und kann mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
Einäscherung – Tier in der Urne mitnehmen
Weiterhin besteht die Möglichkeit, das Haustier in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Die Kosten sind sehr unterschiedlich und variieren je nach Größe und Gewicht des Tieres. Sie hängen auch davon ab, ob es alleine oder zusammen mit anderen Tieren verbrannt wird. Wird es alleine kremiert, sind die Kosten deutlich höher, aber dafür kann der Halter die Asche seines tierischen Freundes auch mit nach Hause nehmen.
Letzte Ruhestätte: Tierfriedhof, Friedwald & Co.
Immer mehr Tierhalter lassen ihre Haustiere auf Tierfriedhöfen bestatten. In vielen Städten gibt es bereits diese letzte Ruhestätte speziell für Haustiere. Eine schöne wenngleich teure Lösung. Schon für die Beisetzung fallen einige hundert Euro an, hinzu kommt die Miete für das Grab. Vereinzelt gibt es sogar schon Friedhöfe, auf denen sich Menschen gemeinsam mit ihren Tieren begraben lassen können. Dort können verstorbene Hunde und Katzen bestattet werden, und wenn Herrchen oder Frauchen sterben, wird ihre Urne neben der des Tieres begraben.
Das tote Tier bleibt zunächst beim Tierarzt
Wenn das Haustier beim Tierarzt gestorben ist, informiert dieser die Halter sicherlich auch gerne über die verschiedenen Möglichkeiten. Die meisten Tierärzte bieten an, sich um den Körper des verstorbenen Tieres zu kümmern. Das kann bedeuten, dass das Tier zur kommunalen Tierkörperbeseitigung gebracht wird. Dort wird der Körper des Tieres dann zu Tierfett oder Tiermehl verarbeitet. Der Halter kann sein Haustier auch selbst dort hinbringen und vor Ort Abschied nehmen. Viele Tierärzte bieten mittlerweile aber auch andere Möglichkeiten an, da sie beispielsweise mit Tierkrematorien zusammenarbeiten.
Alternative Möglichkeiten für eine Haustierbestattung:
Mittlerweile werden für die geliebten Haustiere gleiche Bestattungsarten wie für Menschen angeboten. So sind zum Beispiel Naturbestattungen oder ein Begräbnis im Friedwald möglich. Ein Tier darf außerhalb des eigenen Gartens jedoch nur eingeäschert in der Urne bestattet werden. Informieren Sie sich am besten bei einem Bestattungsinstitut.
Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier
Auch nach dem Tod mit dem tierischen Liebling vereint zu sein, das wünschen sich immer mehr Tierhalter. Die gemeinsame Bestattung mit dem Haustier ist mittlerweile tatsächlich möglich. In Deutschland gibt es bereits einige wenige Tier-Mensch-Friedhöfe. Tendenz steigend.
Doch ist das rein rechtlich eigentlich möglich? „Ja, eine solche Entscheidung obliegt allerdings den Betreibern der Tier-Mensch-Friedhöfe und muss in den jeweiligen Friedhofssatzungen der Städte und Gemeinden oder in den Friedhofsordnungen der kirchlichen Träger festgelegt werden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. „Da in Deutschland in allen Bundesländern eine gesetzliche Bestattungspflicht für Menschen, nicht aber für ihre tierischen Begleiter gilt, ist es möglich, die Asche des geliebten Tieres zunächst in einer Urne mit nach Hause zu nehmen.“ Hamburg ist das erste Bundesland, das diesbezüglich eine einheitliche Regelung hat. Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Gesetz besagt, dass die Asche verstorbener Haustiere gemeinsam mit ihren Haltern auf den Friedhöfen der Hansestadt beigesetzt werden darf.
Ann-Kathrin Fries rät Menschen, die sich eine solche Form der Bestattung wünschen, sich frühzeitig damit auseinanderzusetzen und vorzusorgen. „Wenn auch Sie auf dem Friedhof Ihres Wohnortes beerdigt werden möchten und die Urne mit der Asche Ihres Tieres als Grabbeigabe hinzugefügt werden soll, sollten Sie sich vorab informieren, ob dies dort überhaupt möglich ist. Notfalls müsste die Friedhofssatzung, wie zum Beispiel im nordrhein-westfälischen Grefrath geschehen, auf Antrag eines oder mehrerer Bürger geändert oder die Erlaubnis des kirchlichen Trägers eingeholt werden.“ Zusätzlich kann man auch Kontakt zu Betreibern spezieller Tier-Mensch-Friedhöfe aufnehmen, um sich zu informieren. Damit die Hinterbliebenen dem Wunsch des Verstorbenen nachkommen können beziehungsweise müssen, sollten die genauen Bestimmungen in einem Testament festgelegt werden.
Die Einäscherung und die Überführung der Tiere finden natürlich streng getrennt statt. In der Regel sterben Tiere und Halter nicht gleichzeitig, dennoch ist eine gemeinsame Bestattung möglich. Die Tiere, die ja meist zuerst sterben, werden nach ihrem Tode eingeäschert und ihre Halter dürfen sie dann in der Urne mit nach Hause nehmen. Aber auch andersherum ist das gemeinsame Begräbnis möglich. Wenn ein Tier erst nach seinem Halter stirbt, kann es anschließend in der gemeinsamen Grabstätte zur Ruhe gebettet werden. Allerdings ist auch hier wichtig, dass der Halter frühzeitig entsprechende rechtswirksame Bestimmungen trifft.
Tierhalter sollten frühzeitig die Vorsorge für ihr Haustier treffen und klären, was nach dem eigenen Tod mit dem tierischen Liebling passieren soll.
Suchtipps für entlaufene Hunde
So können Sie bei der Suche nach Ihrem Hund vorgehen
Es ist der Alptraum eines jeden Hundehalters: Vor Schreck oder weil er eine spannende Spur gefunden hat, entläuft der eigene Vierbeiner beim Spaziergang. Obwohl er eigentlich vorbildlich hört und noch nie weggelaufen ist.
Weil so etwas immer passieren kann, haben wir für Sie hilfreiche Tipps zusammengefasst, die bei der Suche nach Ihrem entlaufenen Hund helfen können:
- Hund bei TASSO vermisst melden
- Suchplakat erstellen
- Weitere Anlaufstellen über den Verlust informieren
- Suchtipps für entlaufende Hunde/Angsthunde
Hund bei TASSO vermisst melden
Ihr Hund ist bei TASSO registriert? Dann melden Sie ihn schnellstmöglich als vermisst. Das können Sie jederzeit über unser Online-Formular machen. Dazu benötigen Sie Ihre TASSO-Kenn-Nummer, die Sie im TASSO-Tierausweis, auf der TASSO-Plakette und auf allen wichtigen Anschreiben von TASSO finden können. Zusätzlich wird noch der Nachname des Halters, auf den das Tier registriert ist und der Rufname Ihres Hundes gebraucht. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Ihren Hund über unsere App „Tipp-Tapp“ vermisst zu melden.
Sollte Ihr Hund nicht bei TASSO registriert sein, können Sie ihn ebenfalls als vermisst melden. Registrieren Sie dazu Ihren Vierbeiner online bei TASSO und melden Sie ihn im selben Formular als vermisst.
Suchplakate erstellen
Bei der Erstellung einer Vermisstmeldung haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses TASSO-Suchplakat zu bestellen. Auf unserem TASSO-Suchplakat sind Informationen zu Ihrem Tier zu finden. Um die Suche so erfolgreich wie möglich zu gestalten, benötigen Sie ein aktuelles Foto Ihres Vierbeiners, auf dem alle Merkmale Ihres Tieres klar zu erkennen sind. Zudem finden Sie die Telefonnummer der TASSO-Notrufzentrale auf den Plakaten.
Sobald ein Finder sich bei uns meldet, informieren wir Sie sofort. Die TASSO-Notrufzentrale ist 24 Stunden für Sie erreichbar.
Unser Suchtipp: Geben Sie niemals die eigenen Kontaktdaten auf den Suchplakaten an. Nur so kann ein Datenmissbrauch verhindert werden.
Nach Erhalt des Suchplakates können Sie es an geeigneten Stellen in Ihrer Nachbarschaft verteilen. Bitte achten Sie hierbei auf die Regeln zum Aufhängen von Such- und Informationsplakaten. Fragen Sie auch gerne in Geschäften oder Tierarztpraxen nach, ob Sie Ihre Suchmeldung aufhängen dürfen. Ihre TASSO-Suchmeldung kann auch über unsere Webseite und in der TASSO-App „Tipp-Tapp“ veröffentlicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Suchmeldung an unsere TASSO-Suchhelfer weiterzuleiten.
Weitere Anlaufstellen über den Verlust informieren
Während Ihrer Suche sollten weitere wichtige Ansprechpartner informiert werden. Melden Sie Ihren Verlust bei folgenden Stellen:
- Polizei
- Tierheime/Tierschutzvereine
- Tierärzte
- Stadt/Gemeinde
- Jagdpächter/Förster
Besonderheit Angsthund: Bitte weisen Sie darauf hin, dass es sich um einen ängstlichen Hund handelt und keine Einfangversuche unternommen werden sollen.
Die Polizei ist oft die erste Anlaufstelle bei wiedergefundenen Tieren. Wichtig: Nutzen Sie dazu die Nummer Ihrer örtlichen Polizeistelle und nicht die 110.
Falls es in Ihrer Umgebung Tierheime oder Tierschutzorganisationen gibt, können Sie diese auch über den Verlust informieren. Falls Ihr entlaufener Hund dort in Obhut genommen wird, kann er schneller wieder zu Ihnen nach Hause zurückvermittelt werden, wenn Sie Ihre Daten hinterlassen haben. Wird ein verletztes Tier aufgefunden, wird es meist zu einem Tierarzt gebracht. Deswegen sollten auch umliegende Tierärzte auf Ihre Suche angesprochen werden.
Zu guter Letzt können Sie sich an Ihre Gemeinde oder Stadt wenden. Finder sind laut Gesetz dazu verpflichtet, gefundene Tiere beim zuständigen Ordnungsamt zu melden.
Suchtipps für entlaufende Hunde/Angsthunde
Ruhe bewahren
Der wichtigste Hinweis lautet immer: Nicht in Panik geraten. Natürlich handelt es sich um eine Ausnahmesituation, wenn der eigene Hund wegläuft. Versuchen Sie aber trotzdem, ruhig zu bleiben und Ihrem Hund nicht kopflos hinterher zu rennen. Die Chance ist sehr gering, dass Sie Ihren Hund einholen können. Ganz im Gegenteil, Ihr Hund kann durch das panische Rennen noch mehr Angst bekommen und weiter vertrieben werden.
Suche vor Ort
Wenn Ihr Hund außerhalb Ihres Zuhauses entlaufen ist, empfehlen wir Ihnen, an dieser Stelle so lange wie möglich zu bleiben. Denn häufig kommen Hunde nach einer gewissen Zeit genau an den Verlustort zurück.
Zudem kann es auch sein, dass Ihr Hund den Weg nach Hause einschlägt. Am besten informieren Tierhalter von unterwegs aus eine weitere Person, die schaut, ob der Hund zurückgefunden hat.
Vor Ort sinnvoll vorgehen
Wenn Sie sich auf die Suche nach Ihrem entlaufenen Hund begeben möchten, sollten Sie sich sternenförmig vom Ort des Entlaufens fortbewegen. Das heißt, Sie sollten immer wieder zum Ausgangspunkt zurückkehren, bevor Sie eine andere Richtung einschlagen. Denn nur so entsteht eine gerade Geruchsspur und Ihr Hund wird immer zum Ort des Entlaufens zurückgeleitet. Bitte beachten Sie auch, dass Autobahnen und Bahntrassen vermieden werden sollten, um so die Gefahr für Ihren Hund zu verringern.
Sollte die Suche vor Ort erstmal nicht erfolgreich gewesen sein, empfehlen wir Ihnen, am Verlustort ein eine Sache mit einem für Ihrem Hund bekannten Geruch zu hinterlassen: das kann zum Beispiel ein getragenes Kleidungsstück oder eine Decke sein. Bei Rückkehr Ihres Hundes kann er so den Geruch von Ihnen aufnehmen und bleibt eher in der Nähe. Wenn ihr Liebling wieder bei Ihnen ist, bitte denken Sie daran, das Kleidungsstück wieder aufzuheben. Stellen Sie außerdem Futter und im Sommer auch Wasser bereit.
Besonderheit ängstlicher Hund: Wenn möglich, kann auch eine Live- oder Wildtierkamera aufgestellt werden. Dies ist jedoch genehmigungspflichtig. Kommt der entlaufene Hund dorthin zurück, sollte er angefüttert und wenn möglich gesichert werden. Dies ist zum Beispiel mit einer Lebendfalle möglich. Informieren Sie sich dazu bei der örtlichen Tiersicherung oder einem Tierschutzverein, denn das Aufstellen einer Lebendfalle ist ebenfalls genehmigungspflichtig.
Die Suche von zu Hause aus unterstützen
Weiterhin ist es sinnvoll, zu Hause das Gartentor sowie die Eingangstür offenstehen zu lassen, falls Ihr Vierbeiner zum Beispiel in der Nacht noch zurückfindet. Auch hier kann ein Kleidungsstück mit vertrautem Geruch für Ihren Hund ein wichtiges Zeichen dafür sein, dass er richtig ist. Richten Sie wenn möglich auch eine Futterstelle ein.
Weitere Möglichkeiten, wenn Ihr Vierbeiner ein Angshund ist: Die Futterstelle sowie auch den Eingangsbereich können Sie mit einer Kamera überwachen. Wird der Hund gesichtet und traut er sich nicht rein, kann eine Lebendfalle sinnvoll sein. Viele Tierschutzvereine haben eine solche Falle und können Ihnen bei dieser Überlegung mit Rat und Tat zu Seite stehen.
Nutzen Sie die Vorteile von Tipp-Tapp: Der TASSO-App
Sie haben die Möglichkeit, einen GPS-Tracker mit der TASSO-App zu verknüpfen. Sollte Ihr Tier einmal entlaufen, können Sie den Standort des Ortungsgerätes an unsere Suchhelfer freigeben. Ist ein Suchhelfer in der Nähe Ihres Hundes wird es ihm mitgeteilt und dieser kann so schneller handeln, damit das Ihr so schnell wie möglich wieder bei Ihnen ist.
Sichtung Ihres entlaufenden Hundes
Wenn Sie Ihren Hund gesichtet haben, bewahren Sie bitte ebenfalls Ruhe. Ihr Vierbeiner wird vermutlich sehr viel Angst haben und nicht so reagieren, wie Sie es von ihm gewohnt sind. Vermeiden Sie lautes Schreien und Weinen und versuchen Sie Ihre Freude erst einmal zu unterdrücken, auch wenn es sehr schwer fällt, denn diese Reaktionen könnten ihn wieder vertreiben. Laufen Sie nicht direkt auf das Tier zu. TASSO rät daher, sich betont ruhig zu verhalten:
- langsam bewegen
- in die Hocke gehen
- sich dem Tier seitlich beziehungsweise mit dem Rücken zuwenden
- ganz ruhig und vorsichtig anlocken
Versuchen Sie seine Aufmerksamkeit zu bekommen und brechen Sie unbedingt ab, wenn Sie merken, dass Sie den Hund dort an Ort und Stelle nicht sichern können.
Kontaktieren Sie bei einem Angsthund schnellstmöglich eine örtliche Tiersicherung. Dort bekommen Sie weitere Hilfe.
Pettrailer/Suchhundestaffel bei ängstlichen Hunden
Generell: Ein Pettrailer sucht nicht eigenständig nach Ihrem entlaufenen Hund. Es kann passieren, dass ängstliche Hunde vor fremden Menschen noch weiter flüchten, sich damit mehr in Gefahr begeben und eine Sicherung des Tieres nicht möglich ist. Sofern der Hund ohne Leine entlaufen ist, wird empfohlen, in den ersten Tagen keine Suchhunde/Pettrailer einzusetzen, da die Suche den Hund weiter treiben kann.
Ist der Hund jedoch mit Leine entlaufen, ist es ein Welpe, das Tier ist alt oder krank oder durch einen Unfall verletzt worden, ist Eile geboten und ein Pettrailer mit Suchhund sollte umgehend kontaktiert werden.
Wir drücken Ihnen ganz fest die Daumen, dass Sie Ihren entlaufenen Hund mit Hilfe unserer Suchtipps wieder finden werden. Diese haben wir für Sie als Checkliste kurz und knapp zusammengefasst: Checkliste: Suchtipps für entlaufene Hunde.
Der Hund ist wieder da!
Wenn Ihr Hund wieder gefunden wurde, folgt als letzter Schritt die Rückmeldung bei TASSO. Dazu können Sie unser Online-Formular nutzen. So können wir die Suchmeldung auf der TASSO-Homepage beenden und zusätzlich unseren TASSO-Suchhelfern Bescheid geben, dass Ihr Hund wieder zu Hause ist.